Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird

Am 11. März 2026 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird, in Begutachtung versendet. Die Begutachtung endete am 8. April 2026.

Hauptgesichtspunkte

Ziele

Im Jahr 2025 stieg die Inflation laut Statistik Austria in Österreich auf 3,6 %, nach 2,9 % im Jahr 2024. Auch im Bereich der Lebensmittel nahm der Preisdruck im vergangenen Jahr zu. Angesichts dieser Herausforderungen bedarf es einer gezielten Entlastung der österreichischen Bevölkerung.

Maßnahmen

Die Mehrwertsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel wird ab 1. Juli 2026 dauerhaft auf 4,9 % gesenkt und damit mehr als halbiert. Unter anderem werden nachfolgende Nahrungsmittel einer geringeren Umsatzsteuer unterliegen:

  • Milch, Milcherzeugnisse und Eier
  • Gemüse (frisch und gekühlt)
  • Obst
  • Getreide, Müllereierzeugnisse und Backwaren
  • Speisesalz

Parlamentarisches Verfahren

Einlangen Nationalrat: 22. April 2026

Ausschussberatung Nationalrat: Im Finanzausschuss am 12. Mai 2026 mit Stimmenmehrheit beschlossen

Plenarberatung Nationalrat: Regierungsvorlage vom Nationalrat in der Sitzung am 21. Mai 2026 in dritter Lesung angenommen.

Einlangen Bundesrat: 22. Mai 2026

Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 1. Juni 2026 mehrheitlich beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Plenarberatung Bundesrat: Mehrheitlicher Beschluss am 3. Juni 2026, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Weiterführende Informationen

BGBl. I Nr. 37/2026
Parlament

Regierungsvorlage
Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA
Textgegenüberstellung

Begutachtungsentwurf
Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA
Textgegenüberstellung