Anmeldung, Rücksetzen und Abmeldung für Bürger

Der Einstieg in FinanzOnline mit Zugangskennungen erfordert eine einmalige Registrierung. Die Anmeldung zu FinanzOnline bzw. in weiterer Folge ein Rücksetzen auf Start-Passwort, falls dieses vergessen wurde oder eine Sperre nach dreimaliger Fehleingabe erfolgt ist, kann entweder online auf der Einstiegsseite von FinanzOnline, persönlich am Finanzamt oder schriftlich durchgeführt werden.

Anmeldung

Online-Registrierung

Auf der Einstiegsseite von FinanzOnline wird Ihnen die 'Online-Registrierung' angeboten. In diesem elektronischen Anmeldeformular können Sie Ihre Anmeldedaten eingeben.

Stimmen Ihre Anmeldedaten mit den bereits bei Ihrem Finanzamt gespeicherten, personenbezogenen Daten (Grunddaten) überein, erhalten Sie Ihre Zugangskennungen.

Die Übermittlung dieser Zugangskennungen erfolgt durch Zustellung mit Rückscheinbrief (RSa).

Persönliche Anmeldung

Neben der Online-Registrierung können Sie sich auch mit einem Formular anmelden. Dieses 'Anmeldeformular 'FON 1' steht Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung. Sie können das ausgefüllte Formular bei jedem Finanzamt persönlich abgeben oder per Post bzw. Fax an ein beliebiges Finanzamt schicken. Wenn Sie das Anmeldeformular persönlich am Finanzamt abgeben, erhalten Sie nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis oder Behindertenpass) die Zugangskennungen sofort. In allen anderen Fällen erfolgt die Zustellung wie bei der Online-Erstanmeldung mit Rückscheinbrief (RSa).

Anmeldung durch gesetzliche Vertreter

Die Anmeldung zu FinanzOnline kann auch von einer gesetzlichen Vertreterin/einem gesetzlichen Vertreter (Vormund, Erwachsenenvertreter, Kurator) durchgeführt werden. Der Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis muss durch geeignete Dokumente (z.B. Gerichtsbeschluss) erbracht werden. Wenn die gesetzliche Vertreterin/der gesetzliche Vertreter dann für die Vertretene/den Vertretenen in FinanzOnline tätig werden will, muss der Einstieg mit den Zugangskennungen der/des Vertretenen erfolgen.

Rücksetzen auf Start-Passwort

Nach dem dritten Login-Versuch mit falschen Zugangskennungen erfolgt eine Sperre.

Folgende Möglichkeiten stehen zum Rücksetzen auf Start-Passwort zur Verfügung:

Online-Rücksetzen auf Start-Passwort

Auf der Einstiegsseite von FinanzOnline kann unter 'Passwort vergessen/gesperrt' online ein Rücksetzen auf 'Start-Passwort' durchgeführt werden.

Bei der Zustellung des Start-Passworts kann aus folgenden Optionen gewählt werden:

  • E-Mail (nur wenn eine E-Mail-Adresse in FinanzOnline gespeichert ist)
  • SMS (nur wenn eine Mobiltelefonnummer in FinanzOnline gespeichert ist)
  • Brief

Tipp: Kontrollieren bzw. ergänzen Sie nach dem nächsten Login in FinanzOnline Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Mobiltelefonnummer. Sie können so schneller Ihr Passwort zurücksetzen.

Schriftliches Rücksetzen auf Start-Passwort

Mit dem Formular 'FON 1' kann schriftlich (Übermittlung des Formulars per Post oder Fax) ein Rücksetzen auf Start-Passwort bei einem Finanzamt beantragt werden. Die neuen Zugangskennungen werden mit Brief zugestellt.

Rücksetzen auf Start-Passwort bei einem Finanzamt

Mit dem Formular 'FON 1' kann persönlich bei einem Finanzamt ein Rücksetzen auf Start-Passwort beantragt werden. Die neuen Zugangskennungen werden von einer Sachbearbeiterin/einem Sachbearbeiter übergeben.

Nach dem Einstieg in FinanzOnline mit den neuen Zugangskennungen wird automatisch die Seite 'Passwort-Änderung' aufgerufen. Ein neues Passwort muss vergeben werden. Anschließend verliert die 'Start-Passwort' ihre Gültigkeit und kann nicht mehr verwendet werden.

Abmeldung

Sie können sich unter Verwendung des Formulars 'FON 3' persönlich oder schriftlich (Übermittlung des Formulars per Post oder Fax) bei jedem Finanzamt abmelden.