Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 und des Gebührengesetzes 1957
Am 8. Juli 2009 wurde im Plenum des Nationalrates der Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden, beschlossen.
Die Beschlussfassung im Bundesrat erfolgte mehrstimmig am 23. Juli 2009.