Initiativantrag zu Art. 34 BUDBG 2001

Die gesetzlichen Änderungen betreffen steuerrechtliche Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts. Dadurch wird die Rückgängigmachung von Ausgliederungen und Übertragungen von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts sowie die Zusammenlegung von Gebietskörperschaften von

  • Gerichts- und Justizgebühren,
  • Gesellschaftsteuer,
  • Grunderwerbsteuer,
  • Stempel- und Rechtsgebühren sowie
  • unter bestimmten Voraussetzungen von Ertragsteuern befreit.

Weiterführende Informationen: