Abgabenänderungsgesetz 2014 - AbgÄG 2014

Am 29. Jänner 2014 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz sowie das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014), den Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen.

  • Das Abgabenänderungsgesetz 2014 passierte am 13. Februar 2014 unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit den Finanzausschuss.
  • Das Abgabenänderungsgesetz 2014 einschließlich eines Abänderungsantrages in zweiter Lesung wurde am 24. Februar 2014 mehrheitlich vom Plenum des Nationalrates beschlossen.
  • Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 26. Februar 2014 mit Stimmenmehrheit beschlossen, keinen Einspruch gegen das Abgabenänderungsgesetz 2014 zu erheben.
     

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