Bankenpaket 2015

Am 12. Mai 2015 wurde ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz – KontRegG), das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG) erlassen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert werden in Begutachtung geschickt.

Die Begutachtungsfrist endete am 5. Juni 2015.

Die Regierungsvorlage wurde am 16. Juni 2015 im Ministerrat beschlossen.

Der Finanzausschuss des Nationalrates hat der Regierungsvorlage am 30. Juni 2015 samt einem dazu eingebrachten Abänderungsantrag mehrheitlich zugestimmt.

Die Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wurde am 7. Juli 2015 im Plenum des Nationalrates samt einem dazu eingebrachten Abänderungsantrag mit Zweidrittelmehrheit beschlossen.

Am 23. Juli 2015 hat der Bundesrat beschlossen gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

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