Budgetbegleitgesetz 2027 und 2028 Teil Paketsteuer
Am 11. Mai 2026 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Paketsteuergesetz erlassen und das Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert wird, in Begutachtung versendet.
Die Begutachtung endete am 26. Mai 2026.
Hauptgesichtspunkte
Ziele
Die technologischen Fortschritte der letzten Jahrzehnte haben zu einer Digitalisierung in allen Bereichen des Handels geführt. Der elektronische Handel hat weltweit ein enormes Wachstum erlebt. In diesem Zusammenhang stieg die Anzahl der im Inland zugestellten Pakete in Österreich rasant an. Dies führt zu erheblichen Herausforderungen, bspw. im Bereich des Umweltschutzes oder für den stationären Handel, der zur nationalen Wertschöpfung beiträgt, für Beschäftigung sorgt und auch für den Fortbestand der wirtschaftlich, sozial und kulturell relevanten Geschäftszonen in Stadtzentren und Ortskernen eine bedeutende Rolle spielt. Diesem Umstand wird durch Einführung des Bundesgesetzes über die Besteuerung der Zustellung von Paketen begegnet. Weiters dient die Paketsteuer der Gegenfinanzierung der Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel.
Maßnahmen
Im Rahmen der Einführung der Paketsteuer unterliegen die Zustellungen von Paketen im Inland der Paketsteuer in Höhe von 2 Euro. Steuerschuldner ist der Unternehmer, der Versandhandelsumsätze ausführt und dessen Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr 100 Millionen Euro überschritten haben. Die Regelungen sind auf Zustellungen anzuwenden, für welche die Steuerschuld nach dem 30. September 2026 entsteht.
Parlamentarisches Verfahren
Einlangen Nationalrat: 10. Juni 2026
Ausschussberatung Nationalrat: Im Budgetausschuss am 26. Juni 2026 mit Stimmenmehrheit beschlossen
Plenarberatung Nationalrat: Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (AA-81) angenommen. Gesetzesvorschlag vom Nationalrat in der Sitzung am 8. Juli 2026 in dritter Lesung angenommen
Einlangen Bundesrat: 9. Juli 2026
Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 14. Juli 2026 mehrheitlich beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
Plenarberatung Bundesrat: Mehrheitlicher Beschluss am 16. Juli 2026, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
Weiterführende Informationen
BGBl. I Nr. 62/2026
Parlament (Begutachtungsentwurf)
Parlament (Regierungsvorlage)
Regierungsvorlage
Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA
Textgegenüberstellung
Begutachtungsentwurf
Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA
Textgegenüberstellung