Budgetbegleitgesetz 2027 und 2028 Teil Steuerbetrugsbekämpfung

Am 11. Juni 2026 wurde das Budgetbegleitgesetz 2027-2028, mit dem unter anderem das Körperschaftsteuergesetz 1988, des Umsatzsteuergesetzes 1994, das Bewertungsgesetz 1955, die Bundesabgabenordnung und das Finanzstrafgesetzes geändert werden, in Begutachtung versendet.

Die Begutachtung endete am 21. Juni 2026.

Hauptgesichtspunkte

Ziele

Die Bundesregierung hat mit dem Budget 2025/2026 ein umfassendes Konsolidierungspaket vorgelegt, um gesamtstaatlich 2028 unter 3,0 % Defizit zu kommen. Mit dem BBG 2027-2028 wurden weitere Konsolidierungsanstrengungen im Ausmaß von 2,5 Mrd. Euro bis 2028 umgesetzt, um dieses Ziel zu erreichen und das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit zu beenden. Gleichzeitig wurden damit auch Spielräume für Investitionen geschaffen.

Maßnahmen

Folgende abgabenrechtliche Maßnahmen wurden mit dem Budgetbegleitgesetz 2027-2028 Teil Steuerbetrugsbekämpfung umgesetzt:

  • Sanktionierung/Ausschluss iZm der unbaren EUSt-Verrechnung (5EV-Verfahren)
  • Änderungen iZm Gesellschafterverrechnungskonten
  • Erweiterung der Regelungen anlässlich der Bewertung von Kapitalanteilen
  • Ausweitung des Strafbarkeitstatbestands auf "tabakverwandte Produkte"
  • Datenübermittlung- und Verarbeitung zur besseren Risikoanalyse im steuerlichen Bereich

Parlamentarisches Verfahren

Einlangen Nationalrat: 10. Juni 2026

Ausschussberatung Nationalrat: Im Budgetausschuss am 26. Juni 2026 mit Stimmenmehrheit beschlossen

Plenarberatung Nationalrat: Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (AA-81) angenommen. Gesetzesvorschlag vom Nationalrat in der Sitzung am 8. Juli 2026 in dritter Lesung angenommen

Einlangen Bundesrat: 9. Juli 2026

Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 14. Juli 2026 mehrheitlich beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Plenarberatung Bundesrat: Mehrheitlicher Beschluss am 16. Juli 2026, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Weiterführende Informationen

BGBl. I Nr. 62/2026
Parlament

Regierungsvorlage
Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA
Textgegenüberstellung

Begutachtungsentwurf
Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA
Textgegenüberstellung