Budgetbegleitgesetz 2027 und 2028 Teil Steuern
Am 11. Juni 2026 wurde das Budgetbegleitgesetz 2027-2028, mit dem unter anderem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Alkoholsteuergesetz und das Stabilitätsabgabegesetz geändert werden, in Begutachtung versendet.
Die Begutachtung endete am 21. Juni 2026.
Hauptgesichtspunkte
Ziele
Die Bundesregierung hat mit dem Budget 2025/2026 ein umfassendes Konsolidierungspaket vorgelegt, um gesamtstaatlich 2028 unter 3,0 % Defizit zu kommen. Mit dem BBG 2027-2028 wurden weitere Konsolidierungsanstrengungen im Ausmaß von 2,5 Mrd. Euro bis 2028 umgesetzt, um dieses Ziel zu erreichen und das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit zu beenden. Gleichzeitig wurden damit auch Spielräume für Investitionen geschaffen.
Maßnahmen
Folgende abgabenrechtliche Maßnahmen wurden mit dem Budgetbegleitgesetz 2027-2028 Teil Steuern umgesetzt:
- Einführung eines progressiven Körperschaftsteuersatzes & Verlängerung des Sonderbeitrags von Banken (Bankenabgabe)
- Einschränkung der begünstigten Wirtschaftsgüter für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag
- Senkung der pauschalen Anschaffungskosten bei Altgrundstücken
- Befristete Absenkung der degressiven Abschreibung für Elektrizitätsunternehmen
- Einführung eines Sachbezugs für Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von Null
- Anpassungen im Bereich des Familienbonus Plus & Aussetzung der jährlichen Inflationsanpassung des Kinderabsetzbetrages
- Abschaffung des Telearbeits-Pauschales & Arbeitsplatzpauschales
- Schaffung einer Ersatzregelung bei der Berechnung der NoVA für Kraftfahrzeuge, die aus Drittstaaten importiert werden
- Anhebung der Alkoholsteuer
Parlamentarisches Verfahren
Einlangen Nationalrat: 10. Juni 2026
Ausschussberatung Nationalrat: Im Budgetausschuss am 26. Juni 2026 mit Stimmenmehrheit beschlossen
Plenarberatung Nationalrat: Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (AA-81) angenommen. Gesetzesvorschlag vom Nationalrat in der Sitzung am 8. Juli 2026 in dritter Lesung angenommen
Einlangen Bundesrat: 9. Juli 2026
Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 14. Juli 2026 mehrheitlich beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
Plenarberatung Bundesrat: Mehrheitlicher Beschluss am 16. Juli 2026, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiterführende Informationen
Regierungsvorlage
Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA
Textgegenüberstellung
Begutachtungsentwurf
Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA
Textgegenüberstellung