Anmeldung, Rücksetzen und Abmeldung für Parteienvertreter

Der Einstieg in FinanzOnline erfordert eine einmalige Registrierung, die persönlich bei einer Dienststelle des Finanzamts Österreich erfolgt. Wurde das Passwort vergessen oder nach dreimaliger Fehleingabe gesperrt, kann durch Rücksetzen ein neuer Start-Supervisor angefordert werden.

Anmeldung

Die Anmeldung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristischen Personen kann nur persönlich durch den gesetzlichen oder statutarischen Vertreter bei einer Dienststelle des Finanzamts Österreich durchgeführt werden. Die Antragstellung durch einen Bevollmächtigten mit beglaubigter Spezialvollmacht ist zulässig.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Vollständig ausgefülltes Formular 'FON 1U'
  • Nachweis der Vertretungsbefugnis (z.B. Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag, Statuten)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis oder Behindertenpass)

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie folgende drei Zugangskennungen:

  • Teilnehmer-Identifikation (TID)
  • Benutzer-Identifikation (BENID)
  • Passwort

Die Zugangskennungen werden entweder persönlich bei der Dienststelle des Finanzamts Österreich übergeben oder mit Rückscheinbrief (RSa) zugestellt.

Rücksetzen auf Start-Supervisor

Nach dem dritten Login-Versuch mit falschen Zugangskennungen wird die Benutzerin/der Benutzer gesperrt.

Der Supervisor kann die Sperre in der Funktion 'Benutzer Einzel' aufheben und bei Bedarf ein neues 'Start-Passwort' vergeben. Wird der Supervisor gesperrt und wurde kein weiterer Supervisor angelegt, der die Sperre aufheben könnte, kann ein Rücksetzen auf Start-Supervisor beantragt werden.

Einzelunternehmen

Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmern stehen folgende Möglichkeiten zum Rücksetzen auf Start-Supervisor zur Verfügung:

Rücksetzen bei einer Dienststelle des Finanzamts Österreich

Mit dem Formular 'FON 1U' kann persönlich bei einer Dienststelle des Finanzamts Österreich ein Rücksetzen auf Start-Supervisor beantragt werden. Die neuen Zugangskennungen werden bei der persönlichen Vorsprache von einer Sachbearbeiterin/einem Sachbearbeiter übergeben.

Personengesellschaften und juristische Personen

Personengesellschaften und juristischen Personen stehen folgende Möglichkeiten zum Rücksetzen auf Start-Supervisor zur Verfügung:

Rücksetzen bei einer Dienststelle des Finanzamts Österreich

Mit dem Formular 'FON 1U' kann der gesetzliche oder statutarische Vertreter persönlich bei einer Dienststelle des Finanzamts Österreich ein Rücksetzen auf Start-Supervisor beantragen. Die neuen Zugangskennungen werden bei der persönlichen Vorsprache von einer Sachbearbeiterin/einem Sachbearbeiter übergeben.

Schriftliches Rücksetzen

Vorgangsweise für ein schriftliches Rücksetzen der Zugangskennungen:

  • Das Formular 'FON 1U' wird von den/der zeichnungsberechtigten Person/en unterschrieben.
  • Das Formular 'FON 1U' wird an das Finanzamt Österreich geschickt.

Die neuen Zugangskennungen werden mit RSa-Brief an den im Formular angegebenen gesellschaftsrechtlichen Vertreter zugestellt.

Die neuen Zugangskennungen werden mit RSa-Brief zugestellt.

Bei Unternehmerinnen/Unternehmern wird nach dem Einstieg in FinanzOnline mit den neuen Zugangskennungen automatisch die Seite 'Anlegen erster Supervisor' aufgerufen. Ein erster ("echter") Supervisor muss angelegt werden. Anschließend verliert die 'Benutzer-Identifikation' und das Passwort des 'Start-Supervisors' seine Gültigkeit und kann nicht mehr verwendet werden.

Abmeldung

Sie können sich unter Verwendung des Formulars 'FON 3' persönlich bei einer Dienststelle des Finanzamts Österreich abmelden.