Anmeldung, Rücksetzen und Abmeldung für Parteienvertreter
Der Einstieg in FinanzOnline erfordert eine einmalige Registrierung. Diese Anmeldung erfolgt entweder persönlich oder schriftlich, Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer können sich zusätzlich online anmelden. Wurde das Passwort vergessen oder nach dreimaliger Fehleingabe gesperrt, kann durch Rücksetzen ein neuer Start-Supervisor angefordert werden.
Anmeldung
Als Einzelunternehmerin/Einzelunternehmer können Sie sich als Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwalt und Notar online, schriftlich oder persönlich bei einem beliebigen Finanzamt zu FinanzOnline anmelden.
Bei Vorliegen der Rechtsform 'Personengesellschaft' oder 'Juristische Person' kann die Anmeldung nur persönlich bei einem beliebigen Finanzamt durchgeführt werden.
Bei der Anmeldung am Finanzamt muss die jeweilige Einzelunternehmerin/der jeweilige Einzelunternehmer oder die gesellschaftsrechtliche Vertretung (z.B. Vorstand, Geschäftsführer) im Zuge der persönlichen Vorsprache folgende Unterlagen vorlegen:
- Vollständig ausgefülltes Formular 'FON 1'
- Nachweis der gesellschaftsrechtlichen Vertretungsbefugnis (z.B. Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag, Statuten)
- Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis oder Behindertenpass)
Sowohl die Einzelunternehmerin/der Einzelunternehmer als auch die gesellschaftsrechtliche Vertretung kann sich durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen, wenn eine beglaubigte Spezialvollmacht vorliegt.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie folgende drei Zugangskennungen:
- Teilnehmer-Identifikation (TID)
- Benutzer-Identifikation (BENID)
- Passwort
Die Zugangskennungen werden entweder persönlich am Finanzamt übergeben oder mit Rückscheinbrief (RSa) zugestellt.
Rücksetzen auf Start-Supervisor
Nach dem dritten Login-Versuch mit falschen Zugangskennungen wird die Benutzerin/der Benutzer gesperrt.
Der Supervisor kann die Sperre in der Funktion 'Benutzer Einzel' aufheben und bei Bedarf eine neue 'Start-Passwort' vergeben. Wird der Supervisor gesperrt und wurde kein weiterer Supervisor angelegt, der die Sperre aufheben könnte, kann ein Rücksetzen auf Start-Supervisor beantragt werden.
Einzelunternehmen
Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmern stehen folgende Möglichkeiten zum Rücksetzen auf Start-Supervisor zur Verfügung:
Online-Rücksetzen
Auf der Einstiegsseite von FinanzOnline kann unter 'Passwort vergessen/gesperrt' online ein Rücksetzen auf 'Start-Supervisor' durchgeführt werden.
Bei der Zustellung des Start-Passworts kann aus folgenden Optionen gewählt werden:
- E-Mail (nur wenn eine E-Mail-Adresse in FinanzOnline gespeichert ist)
- SMS (nur wenn eine Mobiltelefonnummer in FinanzOnline gespeichert ist)
- Brief
Tipp: Kontrollieren bzw. ergänzen Sie nach dem nächsten Login in FinanzOnline Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Mobiltelefonnummer. So können Sie schneller Ihr Passwort zurücksetzen.
Schriftliches Rücksetzen
Mit dem Formular 'FON 1' kann bei einem Finanzamt schriftlich (Übermittlung des Formulars per Post oder Fax) ein Rücksetzen auf Start-Supervisor beantragt werden. Die neuen Zugangskennungen werden mit RSa-Brief zugestellt.
Rücksetzen bei einem Finanzamt
Mit dem Formular 'FON 1' kann persönlich bei einem Finanzamt ein Rücksetzen auf Start-Supervisor beantragt werden. Die neuen Zugangskennungen werden bei der persönlichen Vorsprache am Finanzamt von einem Sachbearbeiter übergeben.
Personengesellschaften und juristische Personen
Personengesellschaften und juristischen Personen stehen folgende Möglichkeiten zum Rücksetzen auf Start-Supervisor zur Verfügung:
Rücksetzen bei einem Finanzamt
Mit dem Formular 'FON 1' kann die gesellschaftsrechtliche Vertreterin/der gesellschaftliche Vertreter (z.B. Vorstand, Geschäftsführer) persönlich bei einem Finanzamt ein Rücksetzen auf Start-Supervisor beantragen. Die gesellschaftsrechtliche Vertretung kann sich durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen, wenn eine beglaubigte Spezialvollmacht vorliegt. Die neuen Zugangskennungen werden bei der persönlichen Vorsprache am Finanzamt von einer Sachbearbeiterin/einem Sachbearbeiter übergeben.
Schriftliches Rücksetzen
Vorgangsweise für ein schriftliches Rücksetzen der Zugangskennungen:
- Das Formular 'FON 1' wird von der selben Person unterschrieben, die seinerzeit das Anmeldeformular unterschrieben hat.
- Das Formular 'FON 1' wird an jenes Finanzamt geschickt, bei dem seinerzeit die Anmeldung erfolgt ist.
- Das Finanzamt überprüft die Übereinstimmung der Unterschriften an Hand des abgelegten Originalantrages.
Die neuen Zugangskennungen werden mit RSa-Brief zugestellt.
Bei Unternehmerinnen/Unternehmern wird nach dem Einstieg in FinanzOnline mit den neuen Zugangskennungen automatisch die Seite 'Anlegen erster Supervisor' aufgerufen. Ein erster ("echter") Supervisor muss angelegt werden. Anschließend verliert die 'Benutzer-Identifikation' und das Passwort des 'Start-Supervisors' seine Gültigkeit und kann nicht mehr verwendet werden.
Abmeldung
Sie können sich unter Verwendung des entsprechenden Formulars 'FON 3' persönlich bei jedem Finanzamt abmelden.