Einkommensteuer

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die in Österreich einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben. Unbeschränkt deswegen, weil grundsätzlich alle in- und ausländischen Einkünfte („Welteinkommen“) der Einkommensteuer unterliegen. Daneben kann auch für Personen ohne inländischen Wohnsitz für bestimmte inländische Einkünfte eine Steuerpflicht in Österreich bestehen.
Die Einkommensteuer für Körperschaften (z.B. Gesellschaften, Stiftungen, Vereine) ist die Körperschaftsteuer.