Prüfung der Kenntnisse der im § 174 Abs. 1 angeführten Rechtsvorschriften

Personen, die (erstmals) für einen Bergbaubetrieb als verantwortliche Personen tätig sein wollen, müssen (u.a.) eine hinreichende Kenntnis der im § 174 Abs. 1 angeführten Rechtsvorschriften nachweisen.

Eine hinreichende Kenntnis der im § 174 Abs. 1 MinroG angeführten Rechtsvorschriften ist gegeben, wenn Lehrveranstaltungen an einer Universität (Hochschule) oder Lehranstalt besucht wurden, die die in §§ 33, 34, 40, 42 bzw. 45 Verordnung über verantwortliche Personen im Bergbau 2017 (VPB-V 2017) angeführten Rechtsvorschriften zum Inhalt gehabt haben, und über den vorgetragenen Stoff erfolgreich eine Prüfung abgelegt wurde.

Eine hinreichende Kenntnis der Rechtsvorschriften kann auch durch eine Prüfung vor einer/einem dem Bundesministerium für Finanzen angehörenden Absolventin/Absolventen einer rechtswissenschaftlichen Studienrichtung an einer inländischen Universität nachgewiesen werden.

Auswahl der Prüferin / des Prüfers

Die Auswahl der Prüferin/des Prüfers, vor der/dem die Prüfung abgelegt werden soll, bleibt der Prüfungskandidatin/dem Prüfungskandidaten überlassen.

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Umfang der Prüfung, Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung sowie Organisatorisches

Es wird empfohlen den Umfang der mündlichen Prüfung sowie welche Unterlagen für die Prüfungsvorbereitung konkret verwendet werden sollen, mit der Prüferin/dem Prüfer zu besprechen. Die Prüfung findet grundsätzlich in Denisgasse 31, 1200 Wien, statt. Der Prüfungstermin ist mit der Prüferin/dem Prüfer zu vereinbaren.