Online-Portal NEIS Mit dem Nationalen Emissionszertifikatehandel Informationssystem – NEIS wurde ein eigenes Onlineportal für Zwecke des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes 2022 (NEHG 2022) geschaffen. Auf dieser Seite finden Sie weiterführende Informationen zum NEIS, insbesondere zum Einstieg, zur Registrierung und zu den technischen Funktionen.
Funktionen
Ziel des NEIS ist es, die gesamte Kommunikation zwischen Teilnehmern und der zuständigen Behörde (AnEH) über eine Plattform abzuwickeln. Aus diesem Grund bietet das NEIS eine Vielzahl von Funktionen für alle Teilnehmer des NEHG 2022, wie beispielsweise:
| Nationales Emissionszertifikatehandel Informationssystem | ||
| Handelsteilnehmer | Befreiungsmaßnahmenteilnehmer | Entlastungsmaßnahmenteilnehmer |
| Registrierung inkl. Abgabe Überwachungsplan | Registrierung | Registrierung |
| Abgabe Treibhausgasemissionsbericht/Emissionsmeldung | Stellen von Befreiungsanträgen |
Stellen von Entlastungsanträgen
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| Änderungen der Vorauszahlungen | Zuordnung von EU-ETS Anlagen | Nachweis von Reinvestitionen (ab Februar 2026) |
| Einbringung von Rechtsmitteln | Einbringung von Rechtsmitteln | Einbringung von Rechtsmitteln |
| Gesicherte Kommunikation | Gesicherte Kommunikation | Gesicherte Kommunikation |
| BAO konforme Übermittlung von Unterlagen | BAO konforme Übermittlung von Unterlagen | BAO konforme Übermittlung von Unterlagen |
| Widerruf der Registrierung | ||
Hinweis
Das NEIS wird in AT auch in bestimmten Vollzugsbereichen von CBAM eingesetzt.
Einstieg ins NEIS
Um auf das NEIS zugreifen zu können, ist eine Authentifizierung über das Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) notwendig. Sie brauchen daher für den Einstieg ins NEIS einen Zugang zum USP. Die erwähnten Funktionen finden dann aber ausschließlich über das NEIS selbst statt.
Zur Unterstützung bei der Eingabe finden Sie hier unser neues Benutzerhandbuch:
Benutzerhandbuch – Navigieren im Nationalen Emissionszertifikatehandel Informationssystem (NEIS) (PDF, 14 MB)
Sämtliche Eingaben und Erklärungen im Zusammenhang mit dem NEHG 2022 sind im NEIS vorzunehmen. Dazu zählen insbesondere:
- Registrierung, Abgabe und Änderung von Überwachungsplänen
- die Abgabe von Treibhausgasemissionsberichten und Emissionsmeldungen
- das Ändern von NEHG-spezifischen Daten, wie den Verantwortlichen
- das Stellen von Anträgen auf Befreiung
- das Stellen von Anträgen auf Entlastung
Registrierung als Teilnehmer
Greifen Sie erstmals auf das NEIS zu und möchten dort Handlungen setzen, wie beispielsweise einen Antrag auf Entlastung stellen oder Emissionszertifikate abgeben, ist es zunächst notwendig, sich als Teilnehmer im NEIS zu registrieren.
Wie oben ersichtlich, gibt es vier Arten von Teilnehmern:
Handelsteilnehmer
Als Handelsteilnehmer müssen Sie sich registrieren, wenn Sie Energieträger im Sinne des NEHG 2022 in Verkehr bringen. Dabei handelt es sich um eine Pflicht. Ein Inverkehrbringen von Energieträgern ohne Registrierung stellt ein Finanzvergehen dar, das mit einer hohen Strafe belegt ist. Bei Vorsatz kann so eine Geldstrafe bis zu 50.000 Euro, bei grober Fahrlässigkeit eine Geldstrafe bis zu 25.000 Euro verhängt werden.
Hinweis
Fallen Sie unter die Befreiung für Bagatellfälle, sind Sie von den Verpflichtungen eines Handelsteilnehmers ausgenommen. Damit ist grundsätzlich auch keine Registrierung notwendig.
Dennoch wird eine Registrierung im NEIS auch in Bagatellfällen empfohlen. Ansonsten drohen bei Überschreiten der Bagatellschwelle, aufgrund der unterlassenen Registrierung, finanzstrafrechtliche Konsequenzen. Eine Registrierung als Handelsteilnehmer bleibt zudem ohne Folgen (Pflicht zur Abgabe von Meldungen, Berichten und Emissionszertifikaten entfällt), sofern die Bagatellschwelle nicht überschritten wird.
Befreiungsmaßnahmenteilnehmer
Als Befreiungsmaßnahmenteilnehmer sollten Sie sich registrieren, wenn Sie in den Anwendungsbereich einer Befreiung nach dem 7. Abschnitt des NEHG 2022 fallen, dies sind
- die Befreiung für EU-ETS-Anlagen und
- die Befreiungen nach den Energieabgaben (Mineralölsteuer, Erdgas- und Kohleabgabe).
Sind Sie bereits als Handelsteilnehmer registriert und möchten eine Befreiung in Anspruch nehmen, ist eine gesonderte Registrierung als Befreiungsmaßnahmenteilnehmer nicht mehr notwendig.
Entlastungsmaßnahmenteilnehmer
Als Entlastungsmaßnahmenteilnehmer müssen Sie sich registrieren, wenn Sie ein energieintensiver Betrieb sind oder von Carbon Leakage betroffen sind, und einen Antrag auf Entlastung stellen möchten.
Die Entlastungsmaßnahme für „Land- und Forstwirtschaft“ kann nicht über NEIS beantragt werden. Die Abwicklung erfolgt über die Agrarmarkt Austria (AMA).
Widerruf der Registrierungen
Sind Sie als Teilnehmer im NEIS registriert, benötigen die Registrierung aber nicht mehr, können Sie diese auch wieder aufheben. Dies erfolgt durch den Antrag auf Widerruf der Registrierung.
Ein Widerruf der Registrierung ist für Befreiungsmaßnahmenteilnehmer und Entlastungsmaßnahmenteilnehmer ohne weiteres möglich.
Lediglich im Fall des Widerrufs der Registrierung eines Handelsteilnehmers sind folgende Voraussetzungen durch den Handelsteilnehmer zu erfüllen:
- Es müssen alle nationalen Emissionszertifikate abgegeben worden sein.
- Es darf keine aufrechte Bewilligung für die Mineralölsteuer vorliegen.
- Es dürfen in Folge keine Energieträger in Verkehr gebracht werden.
Der Widerruf der Registrierung eines Handelsteilnehmers ist dabei frühestens mit 1. Mai des Folgejahres nach dem letzten Inverkehrbringen möglich, damit noch der letzte ausstehende Treibhausgasemissionsbericht abgegeben werden kann.
Bei Fragen zum NEIS können Sie sich an die Hotline des Amtes für den nationalen Emissionszertifikatehandel wenden.
Sie erreichen dieses unter post.aneh@bmf.gv.at oder folgender Nummer:
+43 (0) 50 233 560 555 (Montag bis Donnerstag von 7:30 – 15:30 Uhr, Freitag von 7:30 – 12:00 Uhr)
Bei Fragen bezüglich USP wenden Sie sich bitte an USP Hotline:
USP Service Center (BRZ): +43 (0)50 233 733, Montag - Donnerstag, 8:00 - 16:00 Uhr, Freitag 8:00 - 14:30