FinanzOnline-Zugangskennungen für juristische Personen und Personenvereinigungen Hier finden Sie alle Informationen zur Vergabe von FinanzOnline-Zugangsdaten für juristische Personen und Personenvereinigungen.
For information in English click here.
Wenn Ihr Unternehmen einen Sitz in Österreich hat, finden Sie unter FinanzOnline für Unternehmen und Gemeinden weitere Informationen.
Benötigen Sie FinanzOnline-Zugangsdaten als natürliche Person – einschließlich Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer –, finden Sie hier die entsprechenden Informationen.
Welchen Termin benötigen Sie?
Mit einem Video-Ident-Termin können Sie FinanzOnline-Zugangsdaten für Ihr Unternehmen beantragen. Im Rahmen des Termins werden die teilnehmenden Personen identifiziert und die erforderlichen Unterlagen geprüft.
Wenn Sie vorab allgemeine Informationen zum Verfahren benötigen, können Sie einen Video-Beratungstermin buchen. In diesem Termin werden ausschließlich allgemeine Auskünfte erteilt. Eine Identifizierung und die Vergabe von FinanzOnline-Zugangsdaten sind dabei nicht möglich.
Wichtig: Eine ID Austria kann weder im Rahmen eines Video-Ident-Termins noch bei einem Video-Beratungstermin vergeben werden.
FinanzOnline-Zugangsdaten mittels Video-Ident-Verfahren beantragen
Für die Vergabe der FinanzOnline-Zugangsdaten sind folgende Schritte erforderlich:
- Füllen Sie das Formular FON1U aus und speichern Sie es auf Ihrem Computer. Eine englischsprachige Ausfüllanleitung finden Sie hier.
- Tragen Sie die Daten aller teilnehmenden Personen in das Formular „Personen Video-Ident-Verfahren“ (Word, 14 KB) ein.
- Buchen Sie online einen Video-Ident-Termin. Den Link zum Video-Ident-Verfahren erhalten Sie anschließend mit der Terminbestätigung per E-Mail.
- Halten Sie zum Termin folgende Unterlagen bereit:
- das ausgefüllte und unterschriebene Formular FON1U in elektronischer Form (PDF),
- das ausgefüllte Formular mit den Daten aller teilnehmenden Personen,
- einen gültigen Reisepass; bei EU-Mitgliedstaaten ist auch ein Personalausweis möglich,
- gegebenenfalls die nachstehend angeführten zusätzlichen Unterlagen.
Die technischen Voraussetzungen für den Videotermin finden Sie auf der allgemeinen Informationsseite zum Video-Ident-Verfahren.
Achtung
Wenn für Ihr Unternehmen mehrere Personen gemeinsam vertretungsbefugt sind, so müssen sämtliche gemeinsam vertretungsbefugten Personen beim Video-Ident-Verfahren teilnehmen. Nimmt eine gemeinsam vertretungsbefugte Person nicht am Video-Termin teil, kann ihre Teilnahme durch die Vorlage einer beglaubigten und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen Spezialvollmacht ersetzt werden.
Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Dann brauchen Sie zusätzlich:
- den Fragebogen zur Bekanntgabe der gewerblichen Tätigkeit (Verf15 oder Verf18 oder Verf19). Halten Sie dieses Dokument ausgefüllt und unterschrieben (sofern eine in Österreich anerkannte elektronische Signaturmöglichkeit zur Verfügung steht, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur) in elektronischer Form bereit (PDF).
- den Gesellschaftsvertrag, die Statuten oder die Satzung in elektronischer Form (PDF)*.
- einen Handelsregisterauszug/Vereinsregisterauszug in elektronischer Form (PDF)*.
*) Ist ein Dokument in einer nicht verständlichen Sprache bzw. Schrift verfasst, muss eine beglaubigte Übersetzung in deutsche oder englische Sprache in elektronischer Form bereitgehalten werden.
Wenn das Video-Ident-Verfahren positiv abgeschlossen werden kann, erhalten Sie die FinanzOnline-Zugangsdaten des Unternehmens direkt im Videotermin. Sie können FinanzOnline dann ab sofort nutzen. Weitere Benutzer können Sie selbst innerhalb von FinanzOnline festlegen.
Unterschreiben Sie in diesem Fall die Formulare direkt im Videotermin und übermitteln Sie anschließend die eingescannten Dokumente direkt im Termin (Upload).
Wenn Sie in einem Staat leben, in dem es eine eIDAS-konforme elektronische Identifikation gibt, sind Sie verpflichtet, diese zur Identifikation zu nutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.